Häusliche Krankenpflege
Neue Leistung bei Kompressionstherapie und Ergänzung der Unterstützungspflege beschlossen
Neue Leistung bei Kompressionstherapie und Ergänzung der Unterstützungspflege beschlossen
Seit 1. Februar 2017 sind die Bußgeldkatalogtatbestände in Kraft, die zwischen 30,- EUR und 70,- EUR liegen.