Liposuktion beim Lipödem jetzt Kassenleistung – in allen Stadien
Gute Nachrichten für Lipödem-Betroffene: Seit Juli 2025 übernehmen die gesetzlichen Krankenkassen die Kosten für eine Liposuktion – unabhängig vom Schweregrad der Erkrankung. Auch Kompressionsstrümpfe bleiben weiterhin verordnungsfähig.
Seit dem 17. Juli 2025 gilt ein neuer Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA), der für viele Patientinnen mit Lipödem eine echte Erleichterung bedeutet:
Die Liposuktion (Fettabsaugung) wird künftig in allen Stadien der Erkrankung von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen – ohne zeitliche Begrenzung.
Grundlage dieser Entscheidung sind die Ergebnisse der wissenschaftlichen LIPLEG-Studie, die belegen, dass eine Liposuktion nachweislich Schmerzen lindern und die Mobilität verbessern kann. Auch die neue medizinische Leitlinie (S2k) der Deutschen Gesellschaft für Phlebologie und Lymphologie bestätigt die Wirksamkeit dieses Eingriffs.
Wichtig zu wissen:
- Vor jeder Liposuktion muss eine mindestens sechsmonatige konservative Therapie mit Kompressionsstrümpfen durchgeführt worden sein.
- Die Verordnung von medizinischen Kompressionsstrümpfen bleibt weiterhin möglich, unabhängig vom Stadium der Erkrankung.
- Auch apparative Kompression (z. B. mit speziellen Geräten) ist laut Leitlinie eine anerkannte Maßnahme.
Trotz neuer Formulierungen im Hilfsmittelverzeichnis bleibt die medizinische Kompressionstherapie ein fester Bestandteil der Versorgung – sie kann auch weiterhin ganz normal auf Rezept verordnet werden.
Unser Tipp: Lassen Sie sich bei uns in der Orthopädie Manufaktur individuell beraten. Wir unterstützen Sie bei der Auswahl und Anpassung Ihrer Kompressionsversorgung – diskret, kompetent und auf dem neuesten Stand der Technik.





