Pflege bedeutet Menschlichkeit
In einer kleinen Artikelserie erhalten Sie an dieser Stelle in den kommenden Wochen Informationen über die Pflege. Und wir beantworten Ihre Fragen, welche Form der Pflege notwendig und angemessen ist und mit welchen finanziellen Hilfen Sie rechnen können.
Wir versuchen, ein wenig Licht ins Dunkel zu bringen und Sie zu unterstützen, wenn das Thema „Pflegebedürftigkeit“ ansteht.
Die Pflegeform will gut bedacht sein
Wenn Sie einen Angehörigen zur Pflege haben, können Sie durch ambulante Pflegedienste entlastet werden. Erfahrung und Kenntnisse in der Alten- oder Krankenpflege zeichnen diese professionelle Dienstleistung aus. Pflegemaßnahmen, die sie nicht alleine stemmen können wie Baden oder medizinisch-pflegerische Tätigkeiten, können Sie den Profis überlassen. Auch eine zeitliche Entlastung für einige Tage übernehmen diese Dienste – jedoch sollten diese im Detail abgesprochenen Maßnahmen in einem Pflegevertrag vereinbart werden.
Eine Überlegung wert ist auch der Einsatz einer geprüften Einzelpflegekraft, die pflegende Angehörige entlasten kann. Darüber hinaus erledigen mobile soziale Hilfsdienste zahlreiche Arbeiten: Dazu gehören neben Mahlzeiten- und Einkaufsservice der Einsatz von Haushaltshilfen, Fahrdiensten und einem Hausnotruf.
In Frage kommt auch eine 24-Stunden-Betreuung. Eine – meist ausländische – Haushalts- und Betreuungskraft lebt mit dem oder der Pflegebedürftigen in häuslicher Gemeinschaft und unterstützt bei Arbeiten im Haushalt ebenso wie bei der Pflege und sozialen Betreuung.
Für Informationen rund um die häusliche Pflege stehen Ihnen Ihre Stadt oder Gemeinde ebenso zur Verfügung wie Sozialstationen, Wohlfahrtsverbände und Pflegedienste.
Tipp
Mit einer Bescheinigung der Pflegekasse oder des MDK (Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung) können Arbeitnehmer eine Pflegezeit von bis zu sechs Monaten in Anspruch nehmen, um nahe Angehörige in häuslicher Umgebung zu pflegen. (Voraussetzung für die Freistellung ist, dass das Unternehmen in dem Sie tätig sind, mindestens 15 Beschäftigte hat und für die pflegende Person mindestens Pflegestufe 2 vorliegt.)
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