Gurtpflicht für Rollstuhlnutzer: Neuerungen im Bußgeldkatalog 2017
Seit 1. Februar 2017 sind die Bußgeldkatalogtatbestände in Kraft, die zwischen 30,- EUR und 70,- EUR liegen.
Seit 1. Februar 2017 sind die Bußgeldkatalogtatbestände in Kraft, die zwischen 30,- EUR und 70,- EUR liegen.
Die Kostenschraube dreht sich im Gesundheitswesen weiter nach oben. Der GKV-Spitzenverband hat die Festbeträge ab 1. April neu festgesetzt.