Pflege bedeutet Menschlichkeit

In einer kleinen Artikelserie erhalten Sie an dieser Stelle in den kommenden Wochen Informationen über die Pflege. Und wir beantworten Ihre Fragen, welche Form der Pflege notwendig und angemessen ist und mit welchen finanziellen Hilfen Sie rechnen können.

Wir versuchen, ein wenig Licht ins Dunkel zu bringen und Sie zu unterstützen, wenn das Thema „Pflegebedürftigkeit“ ansteht.

Antragstellung und Erfassung des Pflegegrads

Um in den Genuss von Leistungen der Pflegekasse zu kommen, muss zunächst so schnell wie möglich ein Antrag gestellt werden. (Leistungen werden nicht rückwirkend, sondern frühestens ab dem Monat der Antragstellung erbracht!)

Daraufhin beauftragt die Pflegekasse, bzw. -versicherung eine qualifizierte Begutachtung. Dies führt zu einer Expertise der Pflegebedürftigkeit. Dabei werden folgende Kriterien zugrunde gelegt:

  • Mobilität mit 10%
  • Kognitive und kommunikative Fähigkeiten oder Verhaltensweisen und psychische Problemlagen mit 15%
  • Selbstversorgung mit 40%
  • Bewältigung vom Umgang mit krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen und Belastungen mit 20%
  • Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte mit 15%

Auf den Besuch des Gutachters/der Gutachterin des Medizinischen Dienstes (MDK) sollten Sie sich vorbereiten, denn von deren Einschätzung hängt vieles ab.

Damit bei der Begutachtung ein realistisches Bild der Hilfsbedürftigkeit entsteht, sollte die Pflegeperson nichts beschönigen. Außerdem ist es sinnvoll, alle relevanten medizinischen Unterlagen bereit zu legen. Außerdem sollte eine Dokumentation angefertigt werden, in der alle Tätigkeiten aufgeführt sind, die selbstständig ohne Hilfe durchgeführt werden können (Pflegetagebuch).

Fazit:

Mit ein wenig Vorbereitung können Sie und die Pflegeperson dem Besuch des/der Gutachters/in gelassen entgegen sehen.

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