Pflege bedeutet Menschlichkeit

In einer kleinen Artikelserie erhalten Sie an dieser Stelle in den kommenden Wochen Informationen über die Pflege. Und wir beantworten Ihre Fragen, welche Form der Pflege notwendig und angemessen ist und mit welchen finanziellen Hilfen Sie rechnen können.

Wir versuchen, ein wenig Licht ins Dunkel zu bringen und Sie zu unterstützen, wenn das Thema „Pflegebedürftigkeit“ ansteht.

Was bedeutet eigentlich der „Pflegegrad“

Pflege ist teuer. Finanzielle Hilfen erleichtern die Betreuung von Pflegebedürftigen wobei sich die Leistungen nach dem Pflegegrad richten. Dabei werden die gesundheitlich bedingten Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit bewertet, für deren Kompensation die Hilfe anderer Menschen notwendig ist. So berücksichtigt man körperliche und psychische sowie kognitive, also die Wahrnehmung betreffende, Beeinträchtigungen. Aber: Pflegebedürftigkeit muss auf Dauer und zumindest für sechs Monate bestehen!

Pflegegrad 1

Geringe Beeinträchtigung: Der Mensch kann mit Hilfsmitteln seinen Alltag bewältigen, aber aufgrund, z.B. von Koordinationsschwierigkeiten, nicht mehr Autofahren.

Pflegegrad 2

Erhebliche Beeinträchtigung: Wenn der Mensch, z.B. nach einem Schlaganfall, auf Hilfe beim Ankleiden und Kochen oder bei Besorgungen angewiesen ist.

Pflegegrad 3

Schwere Beeinträchtigung: Sobald ein Helfer am Tag zur Versorgung bereitstehen muss, z.B. bei einer Demenz, um die pflegebedürftige Person beim Anziehen, Treppensteigen oder Einkaufen zu unterstützen.

Pflegegrad 4

Schwerste Beeinträchtigung: Hier ist bereits eine Rund-um-die-Uhr-Betreuung notwendig, weil die Pflegebedürftigen, z.B. bei fortschreitender Demenz, ihre Angehörigen nicht mehr erkennen und Hilfe beim Kochen, Waschen, Anziehen und der Reinigung des Haushalts brauchen. Außerdem ist für die Nachtstunden eine Aufsichtsperson unabdingbar.

Pflegegrad 5

Schwerste Beeinträchtigungen mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung. Personen, die extrem in ihrer Alltagskompetenz

eingeschränkt und gleichzeitig hochgradig körperlich beeinträchtigt sind.

Bemessung der Selbstständigkeit und Pflegebedürftigkeit

Maßgeblich bei der Definition sind die Pflegebedürftigkeit und die Beeinträchtigung der Selbstständigkeit.

Fazit:

Bei einer Begutachtung wird der Mensch in seiner Gesamtheit betrachtet.  Dabei werden körperliche und geistige sowie psychische Einschränkungen erfasst.

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