Behindertenparkplatz und Parkausweis: Was Sie wissen müssen
Behindertenparkplätze sind speziell für mobilitätseingeschränkte Personen reserviert, um ihnen den Zugang zu öffentlichen Einrichtungen und die Teilnahme am Straßenverkehr zu erleichtern. Doch nicht jeder mit einer Behinderung darf diese Parkplätze nutzen – hierfür ist ein spezieller Parkausweis erforderlich. Dieser Ausweis stellt sicher, dass die Parkberechtigung ausschließlich denjenigen vorbehalten ist, die auf diese Erleichterung angewiesen sind.
Worauf sollten Sie beim Parken auf Behindertenparkplätzen beachten?
- Parkausweis immer sichtbar platzieren: Legen Sie den Ausweis gut sichtbar hinter die Windschutzscheibe, um Missverständnisse oder Bußgelder zu vermeiden.
- Gültigkeit prüfen: Überprüfen Sie regelmäßig das Ablaufdatum Ihres Parkausweises und beantragen Sie rechtzeitig eine Verlängerung.
- Antrag frühzeitig stellen: Beantragen Sie den Parkausweis frühzeitig, da die Bearbeitungszeit je nach Gemeinde variieren kann.
- Nur ausgewiesene Parkplätze nutzen: Parken Sie ausschließlich auf entsprechend markierten Behindertenparkplätzen, um unnötige Strafen zu vermeiden.
- Persönliche Nutzung beachten: Der Parkausweis darf nur von der Person genutzt werden, für die er ausgestellt wurde – auch bei Begleitung durch Dritte.
- Voraussetzungen für personalisierte Parkplätze: Informieren Sie sich über die Möglichkeit, einen personenbezogenen Parkplatz in Wohnortnähe zu beantragen, falls nötig.
- Alternative Parkmöglichkeiten kennen: Informieren Sie sich über andere Parkmöglichkeiten in Ihrer Umgebung für den Fall, dass Behindertenparkplätze belegt sind.
Noch Fragen? Gerne stehen wir Ihnen für weitere Informationen zur Verfügung. Wir freuen uns auf Ihren Besuch.